Liebe Eltern,

Im Rahmen der digitalen Ausstattung für Schulen in NRW ist die Schule verpflichtet, jedem Kind ein iPad auszuhändigen inkl. einer Bluetooth-Tastaturhülle und ggf. einem Eingabestift.

Dieser Aufforderung kommen wir gerne nach und planen folgende Vorgehensweise:

Im ersten Schritt erhalten Sie die Nutzungsbedingungen, die Sie bitte sorgfältig lesen. Darüber hinaus erhalten Sie den „Leihvertrag Tablet“ in Papierform über die Postmappe Ihres Kindes.

Ich bitte Sie, die Seite 1 auszufüllen und den Vertrag bei der Klassenlehrerin bis Montag, den 26.09.2022 unterschrieben abzugeben. Die Seriennummer des Leihgerätes wird bei der Ausgabe von uns eingetragen.

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Nutzungsbedingungen und den Leihvertrag in deutscher Sprache lesen zu können, sind auf unserer Homepage beide Dokumente in folgenden Sprachen hinterlegt: Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch und Ukrainisch.

Im zweiten Schritt werden wir Ihnen die iPads aushändigen. Leider liegt uns zur Zeit noch kein Liefertermin seitens der Gesellschaft für digitale Bildung vor. Dieser wird uns kurzfristig mitgeteilt.

Sie können unter folgenden Ausgabemöglichkeiten wählen:

  1. Sie holen das iPad persönlich in einem vorgegebenen Zeitfenster ab. Dieses wird Ihnen mitgeteilt, sobald wir Informationen über den Liefertermin haben.
  2. Sie bevollmächtigen eine Person, die das iPad stellvertretend für Sie in einem vorgegebenen Zeitfenster (siehe oben) abholt. Hierfür benötigen wir eine Vollmacht in Papierform von Ihnen mit Originalunterschrift, die der/die Bevollmächtigte bei der iPad-Ausgabe vorlegen muss. Die Person muss sich mit einem Personalausweis

Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass eine Ausgabe des Gerätes nur unter den genannten Vorgaben möglich ist.

Für Eltern, deren Kinder bereits ein iPad der Schule haben, gelten die alten Leihverträge weiterhin. Sie müssen nicht aktiv werden.

Herzliche Grüße,

Esther Liers